Chemisches Laboratorium Dr. R. Fülling

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Legionellenuntersuchung

Neue Regelungen für die Untersuchung von Legionellen in der aktuellen Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 01.11.2011

Legionellen

 

Regelmäßige Untersuchung in Großanlagen
Die neuen Regelungen besagen, daß der „Parameter Legionellen mindestens einmal jährlich zu untersuchen ist, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird“ und zwar „in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik“.

Das bedeutet:

a) als Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Sinne der TrinkwV gilt, wer
eine Großanlage zur zentralen Warmwassererzeugung betreibt, die einen Trinkwasserspeicher von >400 Litern und/oder Rohrleitungen von >3 Liter zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle besitzt.

b) jeder, der Trinkwasser an andere Nutzer abgibt, ist zur jährlichen Untersuchung verpflichtet: z.B. Vermieter von Wohnungen, Betreiber von Hotels und Gaststätten bzw. Betreiber öffentlicher Gebäude wie z.B. Schulen, Kindergärten, Sporthallen –und plätze, Krankenhäuser und Alten- oder Pflegeheime.

Probenahme und Untersuchung durch das Labor Dr. Fülling
Die Untersuchung muss durch ein akkreditiertes und vom Land gelistetes Labor durchgeführt werden. Das Chemische Laboratorium Dr. R. Fülling bietet Ihnen die Probenahme und die Untersuchung der Proben auf Legionellen bis hin zum beurteilten Prüfbericht mit Handlungsvorschlägen an. Die jährliche Untersuchung mit telefonischen Terminabsprachen
wird von Seiten des Labors Dr. R. Fülling organisiert.

Angebotserstellung
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu.
 

Hygieneempfehlung für Warmwassersysteme

 

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